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Das Selbstbestimmungsgesetz und die Debatte um seine Änderung

Auf ihrer Frühjahrstagung am 11. und 12. Juni 2026 in Hamburg beschlossen die Justizministerinnen und Justizminister der Länder, die Bundesregierung aufzufordern, beim Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) nachzuschärfen. Ziel: Missbrauch verhindern. Bis Ende Juli 2026 soll das Gesetz, welches einmal jährlich die Änderung des Geschlechtseintrags ermöglicht, evaluiert sein. Dieser Blogbeitrag blickt auf Gesetz und Debatte und versucht, etwas Licht in das Dickicht polarisierter Positionen zu bringen. – Möge die Vernunft gewinnen.

Was regelt das Selbstbestimmungsgesetz?

Seit dem 1. November 2024 darf jede erwachsene und voll geschäftsfähige Person ihren Geschlechteintrag und Vornamen jährlich ändern. Voraussetzungen gibt es keine. Kosten: 45 Euro. Dauer des Verfahrens: 3 Monate.

Was nicht über das SBGG möglich ist: nur den Vornamen ändern. Die im alten Transsexuellengesetz (TSG) vorgesehene „Kleine Lösung“, bei der nur der Vorname geändert wurde, der Geschlechtseintrag jedoch blieb, wurde im Selbstbestimmungsgesetz gestrichen. Das heißt: Du kannst deinen Vornamen nur dann einfach ändern, wenn du gleichzeitig deinen Geschlechtseintrag ändern lässt.

Textausschnitt mit Markierungen von https://www.dahag.de/c/ratgeber/familienrecht/namensrecht/namensaenderung#c3084 - zum Vornamensrecht, die Textaussagen belegen

Die Änderung nur des Vornamens geschieht über ein anderes Gesetz, ist sehr aufwendig, kostet mehrere Hundert Euro und dauert mindestens 6 Monate (so die Auskunft bei der Stadt Köln). Nötig sind eine Abschrift des Geburtsregisters (beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde reicht nicht), eine gute Begründung, warum der Name geändert werden soll, nach Möglichkeit Gutachten oder andere Dokumente, die die Dringlichkeit unterstreichen und wenn dann die Person im Standesamt zustimmt, wird die Namensänderung an alle möglichen Ämter gemeldet.

All das entfällt, wenn zusätzlich der Geschlechteintrag geändert wird.

Recherche kostet Zeit

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Wenn dir das absurd erscheint, kann ich dir nur beipflichten. Es ist absurd. Der Vorname ist wichtig für die eigene Identität, ohne dass dies Auswirkungen auf die Gesellschaft hat. Ein genderneutraler Vorname etwa kann Jugendliche und junge Erwachsene mit Genderstress entlasten, ohne dass gleich Geburtsurkunde, Pass und weitere Dokumente geändert werden müssen und Begehrlichkeiten stärken, auch den medizinischen Weg zu gehen. Die Vornamensänderung sollte also einfach sein. Der Geschlechtseintrag dagegen hat vielerlei Auswirkungen, auch auf Dritte, nämlich überall dort, wo Rechte, Regeln oder Räume nach Geschlecht getrennt sind.

Warum gibt es mit dem Selbstbestimmungsgesetz Probleme?

Wir haben unzählige Regelungen, Verordnungen, Rechte und Räume, die nach Geschlecht geregelt sind. Sie alle bauen auf der Unterscheidung nach dem biologischen Geschlecht auf. Wenn jetzt der rechtliche Geschlechtseintrag vom biologischen Geschlecht und vom geschlechtlichen Phänotyp entkoppelt sind, entsteht ein großes Durcheinander und viel Rechtsunsicherheit. Und die bricht sich an unterschiedlichen Stellen Bahn.

Um ein paar Beispiele zu nennen:

Streit um Umkleiden und Toiletten

In einem Berliner Mc Donalds wollte sich eine Muslima nicht mit einer Transfrau (biologischer Mann) in der gleichen Umkleide umziehen. Mc Donalds versuchte, über einen Alternativraum Abhilfe zu schaffen. Die Transfrau aber wollte das nicht und zog vor das Arbeitsgericht. Ende der Geschichte: Vergleich mit Auflösung des Arbeitsvertrages und 16.500 Euro Abfindung für die Transfrau.

International sind eine ganze Reihe solcher Konflikte bekannt. In Großbritannien beispielsweise waren Krankenschwestern suspendiert worden, weil sie die Umkleiden nicht mit Transfrauen teilen wollten. Am bekanntesten ist der Fall Sandie Peggie gegen NHS Fife und Beth Upton. Nach einem Streit in der Umkleide mit Upton, eine Transfrau und Ärztin, wurde Peggie zunächst monatelang suspendiert und bekam ein Disziplinarverfahren. Peggie klagte daraufhin ihrerseits gegen Upton und ihre Arbeitgeberin (NHS Fife). Im Dezember 2025 gewann Peggie in Teilen (mangelhafte Reaktion auf ihre Beschwerde und schleppendes, fehlerhaftes Disziplinarverfahren). Der Vorwurf, Peggie sei diskriminiert worden und die Ansprüche gegen Upton wurden zurückgewiesen. Peggie legte Berufung ein. Das Berufungsverfahren ist im Juni 2026 noch nicht abgeschlossen.

Streit um Frauenfitness-Studios

Eine erkennbar biologisch männliche Person mit weiblichem Geschlechtseintrag wollte in Erlangen Mitglied eines Frauenfitness-Studios werden. Die Besitzerin lehnte ab, was eigentlich im SBGG unter dem Stichwort „Es gilt das Hausrecht“ vorgesehen ist. Trotzdem klagt die Person gegen das Frauenfitness-Studio.

Etwas anders liegt ein Fall in Berlin. Dort klagt eine Transfrau, die auf den ersten Blick nicht als biologisch männlich erkennbar ist, da sie phänotypisch aussieht wie eine Frau. Sie hatte sich angemeldet, trainierte dort unbehelligt. Als eine befreundete Transfrau ihr erzählte, dass sie in einem Frauenfitness-Studio abgewiesen worden sei, rief Avelo, so der Künstlername der betreffenden Transfrau mit verstellter Stimme in ihrem Studio an, erzählt sie bei Watson. Sie erkundigte sich, ob Transfrauen in dem Studio trainieren dürften und bekam „Nein“ als Antwort. Auf Nachfrage, ob das auch für Transfrauen mit Genital-OP gelte, hieß es, dann sei es okay. Daraufhin outete sie sich als trans, wurde nach der OP gefragt, wollte nicht antworten und reichte Klage gegen das Studio ein.

Streit um die Benennung von Transpersonen

Die gleiche Person, die gegen das Erlanger Frauenfitness-Studio klagt, klagt außerdem gegen eine der Mitgründerinnen des Frauenrechtsvereins Frauenheldinnen e. V., weil diese die Transfrau als Mann bezeichnen. Nius wurde deshalb bereits zu einer Strafzahlung verurteilt.

Streit um das Abtasten bei Sicherheitskontrollen

Für Aufsehen sorgte der Fall eines wegen Kindesmissbrauchs Angeklagten, der im Laufe des Prozesses den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich änderte. Bei der Sicherheitskontrolle bestand diese Person darauf, von einer Frau abgetastet zu werden.

Streit um Frauenförderprogramme

In Düsseldorf änderte ein Polizeibeamter seinen Geschlechtseintrag zur Polizeibeamtin. Wegen der Frauenförderung verbessern sich so die Beförderungschancen. Das Polizeipräsidium vermutet Betrug und ermittelt, wogegen die Transfrau klagte.

Streit um den Zugang zum Frauengefängnis

Am bekanntesten ist zweifellos der Fall des verurteilten Rechtsextremisten Sven Liebich, der seinen Geschlechtseintrag zu weiblich und den Namen zu Marla Svenja Liebich änderte. Vor seinem Antritt im Frauengefängnis in Chemnitz floh er, wurde aber inzwischen gefasst und wartet auf die Auslieferung nach Deutschland.

Es ist aber nicht der einzige Fall. In Freiburg ließ ein Schwerkriminieller in Sicherheitsverwahrung den Geschlechtseintrag in weiblich ändern und begehrte Zugang in ein Frauengefängnis, was der nun als weiblich registrierten Person mit der Begründung „Platzmangel“ verwehrt wurde.

Die Regelungen zu den Gefängnissen sind in Deutschland Ländersache. Genaue Zahlen, wie viele Transfrauen in Frauengefängnissen untergebracht sind und wie viele darunter sind, die wegen häuslicher Gewalt und/oder Sexualstraftaten verurteilt sind, gibt es nicht. International gibt es hierzu aber mehrere Aufsehen erregende Fälle. Die größte mediale Beachtung fand der Fall Isla Bryson in Schottland, ein wegen zweifacher Vergewaltigung verurteilter Straftäter, der in ein Frauengefängnis wollte.

Die Frauenrechtsgruppe „Was ist eine Frau?“ sammelt auf einer Karte mit dem Titel „Nur ein Einzelfall“, Fälle die sie in diesem Zusammenhang für relevant hält.

Die Liste der Konflikte lässt sich fortsetzen. Letztlich kracht es überall dort, wo die Interessen unterschiedlicher Gruppen aufeinanderprallen. Oder wo sich Menschen genötigt sehen, Dinge hinzunehmen, die ihrer Wirklichkeitswahrnehmung oder ihren moralischen Vorstellungen massiv entgegenstehen.

Transaktivist*innen kritisieren den Vorstoß der Justizministerkonferenz

Aus Sicht von Transaktivist*innen wie Julia Monro. selbst Transfrau und im Vorstand des LSVD+ ist die Sache klar. Hände weg vom Selbstbestimmungsgesetz. Das queer-aktivistiche Onlinemedium queer.de zitiert Monro: „Wer jetzt neue Prüfmechanismen fordert, stellt eine besonders vulnerable Gruppe unter Generalverdacht“. Und in der Pressemeldung des LSVD+ heißt es: „Standesämter oder andere Behörden dürfen nicht zu Prüfstellen geschlechtlicher Identität werden. Dies widerspricht dem Sinn von Selbstbestimmung, sowie der Evidenz, dass geschlechtliche Identität nicht anhand objektiver Kriterien feststellbar ist. Wir appellieren dringend daran den Geist demokratischer Verantwortung zu wahren und warnen ausdrücklich davor, einzelne Provokationen rechtsxtremer Akteur*innen zu instrumentalisieren, um die Selbstbestimmung einer ganzen Gruppe infrage zu stellen.“

Was genau soll das Standesamt beim SBGG künftig prüfen?

Nach dem Beschluss der Frühjahrstagung der Länderjustizminister*innen soll die Bundesregierung das Selbstbestimmungsgesetz nun nachschärfen. Die zuständige Beamtin oder der zuständige Beamte im Standesamt soll künftig prüfen, ob ein offensichtlicher Missbrauch vorliegt.

Nur wie soll das praktisch gehen? In diesem Punkt hat Monro recht: Identität ist nicht objektiv prüfbar. Identität ist die Selbstwahrnehmung einer Person. Welche „objektiven“ Kriterien können also geprüft werden? Wird das Befolgen von Genderstereotypen abgefragt? Oder wird die politische Gesinnung geprüft? Alles keine Kriterien, die auch nur am Rande mit einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat vereinbar sind.

Was ich nicht teile, ist die Schlussfolgerung von Monro: Weil etwas nicht prüfbar ist, soll es keine Einschränkungen geben.

Meine Logik sagt eher: Ein Phänomen, das sich nicht prüfen lässt, kann nicht Maßgabe für amtliche Verzeichnisse mit erheblichen Rechtsfolgen sein.

Hier liegt meiner Meinung nach der Kernfehler, an dem das SBGG krankt.

Stellt eine Prüfung Menschen tatsächlich unter Generalverdacht?

Monro kritisiert, es dürfe keinen Generalverdacht gegen Transpersonen geben und lehnt jede Art von Kontrolle oder Prüfung ab. Aber schauen wir uns das mal genauer an.

Ich habe oben das Namensrecht erwähnt. Wenn du nur deinen Vornamen ändern willst, wird sehr viel geprüft. Es ist bürokratisch, dauert und nicht einmal gesichert, ob du den Vornamen ändern darfst.

Aber auch sonst müssen Menschen Prüfungen über sich ergehen lassen, die in die Intimsphäre eingreifen und sehr persönliche Informationen fordern. Das wissen alle, die einen Pflegegrad beantragt haben. Aber auch die Beantragung von Sozialleistungen erfordert, sehr persönliche Dinge vor dem Staat offenzulegen.

Nur wenn es um den Geschlechtseintrag geht, soll keinerlei Prüfung akzeptabel sein? Das verträgt sich nicht mit der Gleichbehandlung vor dem Gesetz, welche im Grundgesetz gefordert wird.

Wenn Monro also an den „Geist demokratischer Verantwortung“ appelliert, so teile ich den Appell, komme aber zu einer gänzlich anderen Schlussfolgerung.

Ich wünsche mir eine Reform des SBGG auf der Grundlage von Vernunft

Der „Geist demokratischer Verantwortung“ gebietet es, dieses Gesetz gründlich zu reformieren. Andernfalls reißt es die Akzeptanz von LGBTIQA+ vollends in den Abgrund und schadet denen, denen es helfen soll. Ich wünsche mir die Einführung einer kleinen Lösung (nur Namensänderung). Denn das entlastet insbesondere junge Menschen, ohne dass es Auswirkungen auf die Gesellschaft hat.

Für den Wechsel des Geschlechtseintrags in das Gegengeschlecht aber sollte eine wie auch immer geartete Prüfung vorgeschaltet werden. Nicht die alte Begutachtung, die häufig auch nur Genderstereotype abfragte. Am liebsten wäre mir eine Diagnostik, ob eine beständige Geschlechtsdysphorie vorliegt, angelehnt an wissenschaftliche Evidenz. Sie schützt vulnerable Menschen vor vorschnellen Transitionsbegehren, wenn eigentlich ein anderes Problem die Ursache für das Leiden ist. Sie schützt die Gesellschaft vor Personen, die andere Motive haben. Und sie schützt Transpersonen selbst, weil es eben Missbrauch erheblich eindämmt und dadurch die gesellschaftliche Akzeptanz stärkt, auf die sie so sehr angewiesen sind und die kein Gesetz der Welt erzwingen kann.

Und dann gibt es noch den neuen Eintrag „divers“. Hier braucht es Regeln und Orientierung, wie das in den vielfältigen Situationen, in denen das Geschlecht relevant ist, umgesetzt werden soll. Eine Person mit Eierstöcken braucht weiter gynäkologische Vorsorge, eine mit Hoden andrologische. Der neue Geschlechtseintrag ändert ja nichts an der Biologie. Und wer soll diese Person an der Sicherheitskontrolle abtasten? Egal, welchen Geschlechtseintrag wir haben, wir nehmen Geschlecht aufgrund äußerer Merkmale wahr und in den meisten Fällen stimmen sie mit dem biologischen Geschlecht überein. Ausnahmen gibt es, sind aber selten.

Blicken wir ein paar Jahre zurück. Transpersonen lebten über Jahre unauffällig unter uns. Die mutmaßlich erste Transfrau im Bundestag ging unbehelligt zwei Legislaturperioden (2009 bis 2017) ihrer Arbeit als Abgeordnete nach. Valerie Wilms machte Verkehrspolitik für die Grünen. 2023 trat sie aus der Partei aus, die ihr zu ideologisch geworden war.

Wenn aber Personen, die offenkundig biologisch männlichen Geschlechts sind, Zutritt in Frauenfitness-Studios, Frauen-Umkleiden, Frauen-Toiletten, Frauenquoten und in den Frauensport begehren, erzeugt dies verständlicherweise Protest, Wut und Reaktanz.

Darunter leiden alle, die sichtbar nicht heteronormativ leben. Die Akzeptanz von LGBTIQA+ in den Gesellschaften ging merklich zurück, wie jüngst eine IPSOS-Studie zeigte. Insbesondere Gesetze, „die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität verbieten“ verlieren an Zustimmung. Eine Versachlichung der polarisierten Debatte ist dringend geboten, leider aber bisher nicht zu beobachten.

Die Debatte ist nach wie vor vergiftet

Zur Aufforderung der Justizministerkonferenz, das SBGG nachzuschärfen, kommentiert der Grünen-Politiker Volker Beck auf X. „Die Missbrauchsgefahr durch Trans*-Feinde haben wir alle unterschätzt“ und löst für diesen Post heftigen Widerspruch aus. Denn diese Aussage ist schlicht falsch.

Beck mag das unterschätzt haben. Aber eben nicht alle. Im Gegenteil: Viele engagierte Menschen haben auf die Missbrauchsgefahren hingewiesen und setzten sich für Missbrauchsschutz ein: zahlreiche Feministinnen, unter ihnen viele Lesben, Strafrechtler wie Udo Vetter und auch Transpersonen selbst. Aber anstatt, dass ihnen zugehört und ihre Stimmen gewürdigt worden wären, wurden sie überhört, ausgegrenzt und oft genug als rechts und transfeindlich diffamiert.

In einem Blogartikel im Juni 2023 gehe ich im Beitrag „Selbstbestimmungsgesetz: Worüber wird gestritten und wen betrifft es?“ auf zahlreiche kritische Gutachten zum Referentenentwurf des Gesetzes ein. Bemerkenswert ist auch die Fehleinschätzung der Ampel, das SBGG würde die Steuerzahler*innen nichts extra kosten. Die Kosten durch die absehbaren Rechtsstreitigkeiten, die wir heute sehen, wurden offenkundig ausgeblendet.

Die LGB Alliance Deutschland kommentiert auf X, dass die ideologisch getriebenen Veränderungen viel erreichtes Vertrauen zerstört haben. Insbesondere staatlicher Zwang sei „das Gegenteil von Geschmeidigkeit, es verletzt unser aller Würde.“

Das alte TSG war spätestens nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2011 dringend reformbedüftig. In meinem Buch „Alle(s) Gender“ blicke ich auf das komplexe Thema und leuchte es aus, auf der Grundlage von Vielfalt, Demokratie und Wissenschaft und mit den Menschenrechten aller im Blick. Ich diskutiere, was ein neues modernes Gesetz leisten muss und welche Sollbruchstellen debattiert und gelöst werden müssen. Wer mit gesundem Menschenverstand, analytisch und ohne ideologische Scheuklappen auf das Thema blickte, sah die Sollbruchstellen, die uns jetzt auf die Füße fallen.

Dafür erntete ich einerseits viel Lob und Begeisterung, andererseits überzogen mich Transaktivist*innen mit Diffamierung, Verleumndung und Hetze. Weil nicht über das gesprochen werden darf, was ihnen nicht gefällt. Darüber sprach ich im Based Podcast.

Möge Differenzierung in die Debatte kommen und die Vernunft gewinnen

Das Thema Transgender und Self-ID spaltet Gesellschaften in der ganzen westlichen Welt. Insbesondere englischsprachige Länder sind uns in den Entwicklungen ein paar Jahre voraus. Und wir können von ihnen lernen. Bemerkenswert sind die Unterschiede zwischen Großbritannien und den USA.

Während übertriebene identitätspolitische Gesetzgebung der Biden-Regierung in den USA Trump zum Wahlsieg verholfen hat und dieser nun nicht minder übertrieben ein Gegenprogramm fährt, zog der Supreme Court in Großbritannien die Reißleine. In seinem Urteil vom April 2025 stellte er klar, dass „sex“ und „woman“ im britichen Antidiskriminierungsrecht das biologische Geschlecht meinen. Andernfalls wären Schutzrechte aufgrund des biologischen Geschlechts sowie Homosexuellenrechte nicht mehr geschützt. Die britische Regierung und die Behörden sind nun aufgefordert, ihre Richtlinien entsprechend anzupassen, dass die Schutzrechte aller gewahrt werden.

In Australien ist der Kampf um das Recht von biologischen Frauen, sich unter sich treffen zu dürfen, noch nicht ausgefochten. Zuletzt verlor Sall Groover (Tickle versus Giggle) vor einem Berufungsgericht. Jetzt geht die Klage auf die nächste Stufe, zum höchsten australischen Gericht.

In Deutschland sind die Rechtsstreitigkeiten bislang noch auf den niedrigeren Gerichtsebenen. Es ist aber absehbar, dass auch hierzulande Klagen bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Es sei denn, die Regierung hat ein Einsehen und schenkt dem Selbstbetimmungsgesetz eine gründliche Reform, die es Transpersonen ermöglicht, in ihrem Identitätsgeschlecht zu leben, aber gleichzeitig auch die Rechte aller anderen schützt. Das kann gelingen, wenn die ideologisch getriebene Polarisierung durch vernunftgeleitete Differenzierung ersetzt und eine Sachdebatte unterstützt wird.

Quellen

BBC: Isla Bryson: Transgender rapist jailed for eight years, 28. Februar 2023, https://www.bbc.com/news/uk-scotland-64796926

Courts and Tribunal Judiciary: Sandie Peggie -v- Fife Health Board and another (judgment and summary), https://www.judiciary.uk/judgments/sandie-peggie-v-fife-health-board-and-another-judgment-and-summary/

DAHAG, Deutsche Anwaltshotline: https://www.dahag.de/c/ratgeber/familienrecht/namensrecht/namensaenderung#c3084

David Henderson: Why Sandie Peggie ruling could lead to big changes for employers, 8. Dezember 2025, https://www.bbc.com/news/articles/c0mp41jlre7o

Eva Engelken: Einstweilige Verfügung – Grundrechte – Dokumentation
Wir sollen schweigen. Wir werden es nicht tun., Frauenheldinnen.de, 9. Juni 2026, https://frauenheldinnen.de/unzensiert/wir-sollen-schweigen-wir-werden-es-nicht-tun/

IPSOS: Queeres Leben in Deutschland: Zwischen Akzeptanz und Abwehr, 8. Juni 2026, https://www.ipsos.com/de-de/lgbt-deutschland

LSVD+ / Julia Monro: Kein Generalverdacht beim Selbstbestimmungsgesetz!, 12. Juni 2026, https://www.lsvd.de/de/ct/17037-Kein-Generalverdacht-beim-Selbstbestimmungsgesetz

LTO: VG zur Beamtin, die ihr Geschlecht wechselte Poli­zei­prä­si­dium darf gegen Düs­sel­dorfer Kom­mis­sarin ermit­teln, 8. Juni 2026, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-duesseldorf-35l49526o-polizist-wird-polizistin-ermittlungen-disziplinarverfahren

Kathrin Martens: Diskriminierung von trans* Frau im Gym: „Ich brauche keine Erlaubnis, um zu existieren“, watson, 7. Februar 2026, https://www.watson.de/leben/interview/975407129-berlin-frauen-fitnessstudio-schliesst-trans-frau-aus-jetzt-klagt-sie

LGB Alliance auf X: https://x.com/LGBAlliance_DE

Queer.de: Hamburg. Länder fordern Aufweichung der trans Selbst­bestimmung, 12. Juni 2026, https://www.queer.de/detail.php?article_id=58359

Thomas Fischer: Probleme um Selbstbestimmungsgesetz: Pädokrimineller wird Frau und lässt Justiz verzweifeln, Bild, 31. März 2026, https://www.bild.de/regional/dresden/selbstbestimmungsgesetz-paedokrimineller-wird-frau-und-laesst-justiz-verzweifeln-69ca832ad5d629603f26572b

Sigi Lieb: Selbstbestimmungsgesetz: Worüber wird gestritten und wen betrifft es?, 20. Juni 2023, https://www.gespraechswert.de/selbstbestimmungsgesetz-referentenentwurf/

Sigi Lieb: Alle(s) Gender. Wie kommt das Geschlecht in den Kopf?, 2023, Querverlag

Volker Beck auf X: https://x.com/Volker_Beck/status/2065751160141598738

Was ist eine Frau: Nur ein Einzelfall, https://was-ist-eine-frau.de/nur-ein-einzelfall/

Welt: Persönlichkeitsrecht. „Herr in Damenkleidung“ – „Nius“ muss 6000 Euro an Transsexuelle zahlen, 21. Mai 2026, https://www.welt.de/vermischtes/article6a0d823af0f7eb608db77e42/persoenlichkeitsrecht-herr-in-damenkleidung-nius-muss-6000-euro-an-transsexuelle-zahlen.html

Selbstbestimmungsgesetz Gender | Geschlecht | LGBTIQA Debatte, Demokratie und Medien, Geschlecht und Gender
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